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Psycho­therapeutische Praxis Maywald

Willkommen

Wir heißen Sie herzlich Willkommen auf der Internetseite unserer psychotherapeutischen Gemeinschaftspraxis!

Fühlen Sie sich öfter unglücklich und möchten etwas dagegen unternehmen? Fehlt Ihnen manchmal der Antrieb, Entscheidungen zu treffen und umzusetzen? Haben Sie manchmal „einfach keine Lust mehr“? Schränkt starke Angst Sie ein? Haben Sie schlimme Erfahrungen machen müssen, die Sie noch immer belasten?

Es gibt Situationen im Leben, in denen Menschen Hilfe von Anderen, Anstöße von außen brauchen. Sie wünschen sich einen Gesprächspartner, der Ihnen respektvoll und wertfrei begegnet und Ihnen hilft, neue Perspektiven zu entwickeln? Dann ist es empfehlenswert, eine Psychotherapie in Betracht zu ziehen.

Ist Ihre Problematik weniger weitreichend, sondern eher eingegrenzt auf eine bestimmte Situation oder Lebensentscheidung, und wünschen Sie Hilfe bei der Lösungsfindung? Dann kann Ihnen ein Coaching helfen.

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen unsere Arbeit vorstellen.

Leistungen

Leistungen

Wir behandeln in unserer Praxis gesetzlich versicherte, privatversicherte und beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten sowie Selbstzahler.

Wir behandeln u.a. affektive Störungen (z.B. Depression, Manie), Angsterkrankungen (z.B. Soziale Phobie, Panikstörung, Spezifische Phobie, Posttraumatische Belastungsstörung, Anpassungsstörung), Zwangsstörungen (z.B. Kontrollzwang), somatoforme Störungen (z.B. Krankheitsangst, Schmerzstörungen), psychotische Störungen (z.B. Schizophrenie), Essstörungen, Schlafstörungen, Persönlichkeitsstörungen und sexuelle Funktionsstörungen.

Zu unserem Leistungsspektrum zählt auch das Coaching von Personen, die sich Unterstützung bei der Lösung eines spezifischen Problems, bei einer wichtigen Entscheidungsfindung oder bei der Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit wünschen.

Ablauf Psychotherapie

Die Sitzungsdauer beträgt in der Regel 50 Minuten. Die Sitzungen finden im Zweierkontakt (Therapeut/in und Patient/in) zunächst wöchentlich statt. Im späteren Verlauf der Therapie kann es von Vorteil sein, den Abstand zwischen den Sitzungen zu vergrößern. Auf Wunsch können auch Angehörigengespräche Bestandteil der Therapie sein.

Gesetzlich Versicherte

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Als erstes wird im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunden geklärt, ob die erforderlichen Voraussetzungen für eine psychotherapeutische Behandlung gegeben sind, hierzu können bis zu drei Sprechstunden genutzt werden. Sollte sich herausstellen, dass eine Psychotherapie nicht angezeigt ist, unterstützen wir Sie darin, alternative Hilfsangebote zu finden.

2


Sofern eine ambulante Psychotherapie empfehlenswert ist, werden folgend im Rahmen von zwei bis max. vier sog. Probatorischen Sitzungen alle für eine Antragsstellung bei der Krankenkasse notwendigen Informationen erhoben (Problemstellung, Diagnose, Entstehungsgeschichte, Behandlungsplan) und es wird geprüft, ob wir Ihnen ein passendes Therapieangebot machen können.

4


Sollte im Anschluss an die Sprechstunde kein sofortiger Therapieplatz in unserer Praxis zur Verfügung stehen, nehmen wir Sie gern auf unsere Warteliste auf oder unterstützen Sie bei der Suche nach einem Kollegen bzw. einer Kollegin.

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Auf die Probatorik folgt die Antragsstellung. Nach Genehmigung durch die Krankenkasse können die psychotherapeutischen Sitzungen beginnen. Je nach Situation wird eine Kurzzeittherapie (max. 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (max. 60 Sitzungen) beantragt, wobei generell die Möglichkeit besteht, während der laufenden Therapie eine Erhöhung des zunächst vorgegebenen Sitzungskontingents zu beantragen. Die Prüfung eines Antrags auf Langzeittherapie erfolgt nach dem sog. Gutachterverfahren.

Privat Versicherte

1


Wenn Sie in Betracht ziehen, eine Psychotherapie zu beginnen, ist es empfehlenswert, dass Sie sich frühzeitig über Ihre Versicherungskonditionen informieren und auch bereits unverbindlich die Unterlagen für eine Antragsstellung bei Ihrer privaten Krankenversicherung anfordern.

2


Das Erstgespräch dient dazu, sich persönlich kennen zu lernen und einen ersten Einblick in die Problematik zu gewinnen. Ist eine Psychotherapie indiziert und „stimmt die Chemie“ zwischen uns, so werden im Rahmen der sog. Probatorischen Sitzungen alle für eine Antragsstellung bei der Krankenkasse notwendigen Informationen erhoben und es wird geprüft, ob wir Ihnen ein passendes Therapieangebot machen können. Falls ja, folgt die Antragsstellung.

4


Sollte im Anschluss an das Erstgespräch kein sofortiger Therapieplatz in unserer Praxis zur Verfügung stehen, nehmen wir Sie gern auf unsere Warteliste auf oder unterstützen Sie bei der Suche nach einem Kollegen bzw. einer Kollegin.

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Nach Genehmigung durch die private Krankenversicherung können die psychotherapeutischen Sitzungen beginnen.

Über uns

Kristina Maywald

Kristina Maywald, M.Sc.

Psychologische Psychotherapeutin

Nach meinem Psychologiestudium in Bochum und Bremen von 2006 bis 2012 habe ich die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie in Münster absolviert und 2016 meine Approbation erlangt. Daneben habe ich mich mit der Erstellung von Gutachten im Auftrag des Familiengerichts betätigt. Stationär tätig war ich auf gerontologischen und depressionsspezifischen Stationen. Der Schwerpunkt meiner psychotherapeutischen Arbeit liegt in der Behandlung von affektiven Störungen (z.B. depressive Erkrankungen) sowie von Angst- und Zwangsstörungen.

Ich bin Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. und im PsychotherapeutInnen-Netzwerk Münster. Seit 2017 arbeite ich mit Kassenzulassung in eigener Praxis. Mit meinem Mann und meinen beiden Kindern wohne ich in Münster.

Stephan Maywald, M.Sc., MASPTVT

Psychologischer Psychotherapeut

Nach meiner Tätigkeit im Rettungsdienst studierte ich an der Radboud Universiteit Nijmegen Klinische Psychologie und lebte sechs Jahre in den Niederlanden. Zurück in Deutschland war ich zunächst in der Tagesklinik eines allgemeinpsychiatrischen Krankenhauses tätig. Von 2012 bis 2018 arbeitete ich auf einer Rehabilitationsstation für Männer in einer forensischen Klinik. Meine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten absolvierte ich am Ausbildungszentrum Münster. Ausbildungsbegleitend schloss ich den Studiengang „Master of advanced studies - Psychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie“ an der Universität Bern ab. Seit meiner Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten mit dem Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie arbeite ich mit Abrechnungsgenehmigung in unserer Gemeinschaftspraxis.

Mitgliedschaften bestehen in der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. und im PsychotherapeutInnen-Netzwerk Münster. Neben affektiven Erkrankungen und Angsterkrankungen habe ich mich auf die Behandlung von psychotischen Störungen und Persönlichkeitsstörungen spezialisiert. Mit meiner Familie lebe ich in Münster.

Stephan Maywald

Arbeitsweise

Arbeitsweisen

Als ausgebildete Verhaltenstherapeuten arbeiten wir in erster Linie mit verhaltensbasierten und kognitiven Methoden. Das heißt, dass in der psychotherapeutischen Arbeit versucht wird, emotionale Probleme durch eine Veränderung in Denken und Verhalten zu bewältigen.

Dabei ist uns Transparenz wichtig - nicht wir als Ihre Therapeuten wollen Sie von außen verändern. Vielmehr wollen wir Ihnen Anstöße geben und Sie darin unterstützen, sich selbst von innen heraus zu verändern, Ihre vorhandenen Ressourcen zu aktivieren und Ihren Handlungsspielraum zu erweitern.

Für eine gelingende Therapie ist die Passung zwischen uns als Therapeuten und Ihnen als Patientin bzw. Patient enorm wichtig - Voraussetzung ist, dass Sie sich im Kontakt zu uns wohl fühlen und Vertrauen aufbauen können.

Die Therapie dient dazu, Symptome in ihrem Ursprung zu verstehen, Mechanismen der Aufrechterhaltung zu erkennen und neue, alternative Bewältigungsstrategien zu erproben. Dabei soll stets eine Übertragung aus den psychotherapeutischen Sitzungen in Ihren Alltag erfolgen, um belastende Situationen und emotionale Zustände langfristig vollkommen eigenständig bewältigen zu können.

Kosten

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten für die Psychotherapeutischen Sprechstunden und für die Probatorischen Sitzungen werden genehmigungsfrei von den Krankenkassen übernommen. Die Kostenübernahme für anschließende Therapiesitzungen wird im Rahmen der Antragsstellung von der Krankenkasse geprüft werden.

Privat Versicherte

In der Regel ist eine Kostenübernahme von psychotherapeutischen Leistungen durch die private Krankenversicherung gegeben. Die Versicherungskonditionen können sich im Einzelfall unterscheiden. Zumeist werden die Kosten für max. fünf Probatorische Sitzungen übernommen. Je nach Einzelfall kann es sein, dass die Kosten für eine begrenzte Anzahl an Therapiesitzungen ganz oder teilweise übernommen werden, ohne dass ein ausführliches Antragsverfahren notwendig ist. Die Kostenübernahme für ein größeres Kontingent an Therapiesitzungen muss in den meisten Fällen im Rahmen der Antragsstellung mit Gutachterverfahren geprüft werden. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler, Coaching

Das Honorar für Sitzungen mit Selbstzahlern und im Rahmen von Coaching orientiert sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Kosten

Häufige Fragen

Wann ist eine Psychotherapie angezeigt?

Eine Psychotherapie ist angezeigt, wenn seelische Beschwerden ein starkes Leiden hervorrufen und die Alltagsbewältigung deutlich einschränken. Sie dient der Behandlung psychischer Störungen wie z.B. Depressionen, Ängste, Zwänge oder somatoformer Störungen.

Was ist zu tun bei lebensmüden Gedanken?

Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Leben zu beenden, sollten Sie unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt, an einen niedergelassenen Psychotherapeuten oder Psychiater, an die nächstgelegene psychiatrische Klinik oder an den Notarzt (112). Teilen Sie sich nahestehenden Personen mit.

Wer trägt die Kosten für eine Psychotherapie?

Im Normalfall werden die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen. Das bewilligte Sitzungskontingent kann sich im Einzelfall unterscheiden.

Übernimmt die Krankenversicherung die Kosten auch dann, wenn meine letzte psychotherapeutische Behandlung noch nicht lange her ist? Wie häufig kann ich eine Psychotherapie beantragen?

In der Regel können Sie nur dann eine Psychotherapie neu beantragen, wenn Sie in den letzten zwei Jahren keine ambulante psychotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen haben.

Was versteht man unter einem Gutachterverfahren?

Wenn eine Langzeittherapie (i.d.R. 45 Sitzungen bei privat versicherten bzw. 60 Sitzungen bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten) beantragt wird, schaltet die Krankenkasse einen externen Gutachter ein, der überprüfen soll, ob die geplante Behandlung indiziert und erfolgsversprechend ist. Dazu erstellt der Psychotherapeut einen anonymisierten Bericht mit Behandlungsplan, welcher dem Gutachter vorgelegt wird. Anonymisiert heißt, dass der Gutachter weder Namen noch weitere persönliche Daten des Patienten erfährt. Die Krankenkasse wiederum erhält lediglich Kenntnis von der Diagnose und vom Ergebnis der Begutachtung (ob der Gutachter der Krankenkasse die Bewilligung der beantragten Sitzungen empfiehlt oder nicht), nicht jedoch von den Inhalten der Therapiesitzungen.

Kontakt

Kontakt

Psychotherapeutische Gemeinschaftspraxis

Kristina Maywald, M.Sc., & Stephan Maywald, M.Sc.

Wolbecker Str. 138

Tel: 0251 / 60987918
Fax: 0251 / 60987920

Telefonische Sprechzeiten: Montags und dienstags zwischen 9 und 10 Uhr

Bei Anfragen für Sprechstunden, Therapie oder Coaching nehmen Sie gerne telefonisch Kontakt mit uns auf.

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